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.BUSINESS und .COMPANY Preisreduzierung:

Ab dem 1. Oktober 2016 ändern sich die Preise für die TLDs .BUSINESS und .COMPANY wie folgt:

Bitte beachten Sie, dass Verlängerungen und Transfers für bestehende Domains, die vor dem 1. Oktober 2016 registriert wurden, davon unberührt bleiben. Diese Domains werden ab dem 1. Oktober als Premiumdomains behandelt und entsprechend ihrer Premiumklasse abgerechnet.

 

Premium Domains

 

.WS Änderung der Finalization Period

 Ab sofort ändert sich die Finalization Period bei .WS Domains auf +1 Tag

 

Preisreduzierung für .LAW und .ABOGADO Domains

Wir haben die Preise für .LAW und .ABOGADO Domains wie folgt reduziert:

.LAW:

.ABOGADO Price Decrease:

 

IDN-Verfügbarkeit für RADIX TLDs:

Internationalized Domain Name (IDN) Registrierungen für alle RADIX TLDs werden ab dem 13. September 2016 verfügbar sein.

  • Latin
  • Korean
  • Thai
  • Japanese
  • Cyrillic
  • Greek
  • Hebrew
  • Lao
  • Arabic

 

Chinesische IDN Domains für .CLUB

Ab dem 6. September 2016 werden Internationalized Domain Names (IDNs) für .CLUB verfügbar sein.

 

HEXONET unterstützt .DE Backorders ab 1. September 2016, 10:00 UTC

Mit Freude verkünden wir, dass die Überarbeitung unseres .DE Backorder Services abgeschlossen ist. Ab 1. September, 10:00 UTC können Sie über Ihren HEXONET Account wieder .DE Backorders einstellen.

Die Preise sind dabei wie folgt:

Single Backorder Preis: 70.21* (netto: 59.00) EUR/Backorder
Mehrere Backorder-Aufträge für die gleiche Domain werden in einer privaten Auktion über Premiumsale.com an den Höchstbietenden versteigert. Das Minimalgebot beträgt dabei 82.11* (netto: 69.00) EUR.

 

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild

UDRP - BMW geht erfolgreich gegen Domains bmw—deutschland.info und bmwgroup.online vor
 
Bereits vor einem Jahr berichteten wir, dass BMW erfolgreich gegen den „Domain-Hack“ b.mw vorging. Dass der bayerische Automobilhersteller auch weiterhin rechtsverletzende Domainregistrierungen im Blick hat, zeigen zwei neue UDRP-Verfahren wegen den Domains bmw---deutschland.info und bmwgroup.online.
 
bmwgroup.online wird zum Kauf bzw. Tausch angeboten
 
So wurde der BMW AG zum einen die Domain bmwgroup.online von dessen Domaininhaber zum Tausch gegen fünf Automobile und einem Geldbetrag oder zum Kauf zu einem entsprechend höheren Pauschalbetrag angeboten. Die Muttergesellschaft des Automobilkonzerns sah jedoch in dem Angebot der Domain einen Verstoß gegen ihre Wortmarke „BMW Group“.
 
Da außergerichtliche Einigungsversuche zwischen den Parteien zu keinem Ergebnis führten, legte die BMW AG Beschwerde bei der WIPO ein. Der Domaininhaber sah in der Registrierung der Domain keine Markenverletzung.
 
Versand von betrügerischen E-Mails unter Domain bmw---deutschland.info
 
In einem weiteren Verfahren ging die BMW AG gegen die ungewöhnliche Domain mit drei Bindestrichen, bmw---deutschland.info vor, die sich ein Schwede hat registrieren lassen. Zwar wurden unter der Domain niemals Inhalte hinterlegt; der Domaininhaber nutzte die Domain jedoch für den E-Mail Verkehr und versuchte – unter Vortäuschung einer Tätigkeit für BMW – die angeschriebenen Personen zu betrügerischen Käufen zu bewegen.
 
BMW erfolgreich in beiden UDRP-Verfahren
 
Der Automobilhersteller war erwartungsgemäß in beiden UDRP-Verfahren erfolgreich, so dass in beiden Fällen auf Übertragung der Domain entschieden wurde.
 
Im Hinblick auf die Domain bmwgroup.online war die streitgegenständliche Domain und die Marke der BMW AG identisch. Der Domaininhaber hatte keine Rechte an den Zeichen „BMW“ oder „BMW Group“ und war auch kein Lizenznehmer; ein eigenes Recht stand ihm ebenfalls nicht zu.
 
Die Domain wurde nicht für ein „gutgläubiges“ Angebot von Waren und Dienstleistungen, ohne eine Gewinnabsicht genutzt, sondern im Gegenteil: er bot die Domain sogar zum Kauf oder Tausch an – woraus sich die Bösgläubigkeit der Registrierung der Domain gerade erst ergab. Dass er die Domain selbst tatsächlich gar nicht nutzte, hatte für die Entscheidung keine Relevanz.
 
Auch die Domain bmw---deutschland.info (WIPO-Case Nr. D2016-0906) beinhaltet die Marken der Beschwerdeführerin. Diese ist selbst unter zahlreichen Domains erreichbar, beispielsweise für deutsche Kunden unter der Adresse bmw.de. Durch den geografischen Zusatz „Deutschland“ werde daher eine Verwirrung des Nutzers hervorgerufen, der eine entsprechende E-Mail erhält, auch wenn die Domain lediglich eine .info Top-Level-Domain aufweist.
 
Der Domaininhaber selbst hatte auch kein Recht oder sonstiges, eigenes legitimes Interesse an der Domain, insbesondere musste ihm die weltweit bekannte Marke „BMW“ positiv bekannt sein.
 
Die Bösgläubigkeit der Domain-Registrierung ergibt sich auch daraus, dass er sich im Rahmen der E-Mails als BMW-Mitarbeiter ausgab und diese nutzte, um geschäftlichen Gewinn zu erzielen. Auch das reine passive Halten der Domain zur Nutzung als E-Mail Domain und nicht für eine ordentliche Webseite ist ein Indiz für die Bösgläubigkeit, so der Panelist.
 
Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie unter https://www.kanzlei.biz/udrp-bmw-geht-erfolgreich-gegen-domains-bmw-deutschland-info-und-bmwgroup-online-vor.

Rechtsanwalt
Hagen Hild
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz